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Kraftwerk Moorburg: Oberverwaltungsgericht stärkt Position von VattenfallErste Grüne fordern Ende der KoalitionDas Gericht widerspricht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU). CDU ist erleichtert.
Hintergrund: Das Gericht schätzt derzeit eine von Vattenfall geplante Fischaufstiegsanlage am Wehr Geesthacht als "Schadensminderungsmaßnahme" ein. Das bedeutet, dass die Fischtreppe die Schäden für die Fauna in der Elbe durch die Kühlwasser-Ansauganlage in Moorburg so weit ausgleichen würde, dass keine zusätzliche Prüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FHH-Richtlinie) mehr notwendig wäre. Damit widersprach das Gericht der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU): Sie ist der Auffassung, dass die Fischaufstiegsanlage nur eine Kompensation sei, die nicht ausreiche. Und mit dieser Meinung ist die Behörde nicht allein. Rückendeckung bekommt sie dabei aus Brüssel. Wie aus internen Unterlagen der Rechtsanwälte der BSU Weissleder & Eder (liegen dem Abendblatt vor) hervorgeht, haben Kommissionsvertreter bei einem Gespräch im Mai in Brüssel mit BSU-Staatsrat Christian Maaß (GAL) deutlich gemacht, dass sie nicht dem Beschluss des OVG folgen würden. Diese Tatsache könnte dann von Bedeutung sein, wenn Behörde und Vattenfall bei der Genehmigung des Kraftwerkes den langen Weg der gerichtlichen Instanzen beschreiten (siehe Kasten). Ohnehin sieht die Behörde durch den Hinweisbeschluss des Gerichts "die Frage des wasserrechtlichen Ermessens, mit dem wir uns derzeit befassen, nicht berührt". Das bedeutet: Unabhängig des Gerichtsbeschlusses über die Fischtreppe, prüft die Behörde weiter das Thema Kühlwasserentnahme aus der Elbe. Zwar wird der Beschluss innerhalb der Behörde als "bedeutende Etappe" im Genehmigungsverfahren angesehen. Dennoch werde die Fachabteilung weiter prüfen und im September entscheiden. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) teilt die Auffassung des OVG nicht. "Der BUND Hamburg wird weiterhin alle rechtlichen Mittel gegen den gigantischen Klimakiller Moorburg ausschöpfen und fordert die schwarz-grüne Regierung auf, trotz des Hinweisbeschlusses die Genehmigung zu versagen", sagte Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Er kündigte an, im Falle einer Genehmigung durch die BSU werde der BUND gegen das Kraftwerk klagen. Vattenfall zeigte sich vom Beschluss des OVG nicht überrascht. "Das entspricht unserer Rechtsauffassung", sagte Sprecherin Sabine Neumann. "Unsere Argumente und Schriftsätze haben überzeugt", freute sich Neumann. Die Sektkorken ließen sie gestern trotzdem noch nicht knallen. "Das heben wir uns für den Moment auf, an dem wir die endgültige Genehmigung rechtssicher haben", so Neumann. |



Etappensieg für Vattenfall: Mit einem sogenannten Hinweisbeschluss hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht gestern die Position des Energieversorgers im Streit um die Genehmigung des geplanten Steinkohlekraftwerkes in Moorburg gestärkt. Damit wird es für die BSU immer schwieriger, das Kraftwerk aus fachlichen Gründen noch abzulehnen. Und das wird zum Problem innerhalb der GAL.